Osterfeuer

Osterfeuer sollten vorher bei den Kommunen vor Ort angemeldet werden

lkw Wittmund. Die Hauptverwaltungsbeamten der Festlandsgemeinden im Landkreis Wittmund sowie der Inselgemeinden Spiekeroog und Langeoog haben mit der Kreisverwaltung in Wittmund vereinbart, dass traditionelle Brauchtumsfeuer kreisweit in den Rathäusern der Festlandsgemeinden von den Ausrichtern möglichst bis spätestens zwei Wochen vor dem anvisierten Abbrenntermin schriftlich anzumelden sind – in Holtriem ist auch eine telefonische Anmeldung unter Telefon 04975-919318 möglich. Ein entsprechendes Formular mit weiteren Anmerkungen zu den dafür geltenden Regeln wird jeweils auf den kommunalen Internetseiten bereitgestellt. In der Samtgemeinde Esens gilt überdies bereits § 5 der dort geltenden Gefahrenabwehrverordnung zu offenen Feuern im Freien: „(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- und anderen offenen Feuern ist der Samtgemeinde Esens anzuzeigen. Eine evtl. erforderliche Zustimmung der Verfügungsberechtigten des Grundstücks, auf dem das Feuer abgebrannt werden soll, bleibt unberührt. Offene Feuer, die durch andere gesetzliche Regelungen verboten oder gestattet sind oder einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen, bleiben von dieser Regelung ausgenommen.“

In den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Esens werden ebenfalls Anmeldungen entgegengenommen.

Die einzuhaltenden Regeln:

Es sind nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen. Ein Osterfeuer das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn die Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind. Die Abfälle dürfen nur auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen, oder in

unmittelbarer Nähe verbrannt werden. Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt daher auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Es dürfen nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt als Osterfeuer verbrannt werden. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben in einem Osterfeuer nichts verloren.

Das Verbrennen ist verboten bei langanhaltender trockener Witterung, bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste), auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten.

Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 50 Meter zu Gebäuden, jedoch 100 Meter zu

a) Gebäuden mit Aufenthaltsräumen,

b) Gebäuden mit weicher Bedachung,

c) öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- oder

 forstwirtschaftlichem Verkehr dienen,

d) Wäldern,

e) Heiden, Wallhecken und entwässerten Mooren,

f) Zeltplätzen und anderen Erholungseinrichtungen,

g) Energieversorgungsanlagen, Erdöl- und Erdgasförderplätzen, wenn Abfälle

in Haufen verbrannt werden,

sowie 300 Meter zu Krankenanstalten und Seniorenheimen.

Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden (ein bis zwei Tage vorher) noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zu einer Flammenfalle für Tiere wird.

Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko und sind nicht zulässig! Zum Entzünden des Osterfeuers eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig Das Osterfeuer (offenes Feuer) muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Das Feuer ist ständig von einer volljährigen Person unter Kontrolle zu halten,

gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug. Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken. Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite).

Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Quelle: PM Nr. 28/2022 als gemeinsame Information des Landkreises Wittmund sowie der Stadt Wittmund, der Samtgemeinden Holtriem und Esens sowie der Gemeinden Friedeburg, Langeoog und Spiekeroog